Beitritt zur Gesellschaft
Mitglied der Gesellschaft werden können nach ihrer Satzung ungeachtet ihres Wohn- oder Dienstortes solche Juristinnen und Juristen, die Habilitanden, Privatdozenten oder Assistenten sind, die sich für die wissenschaftliche Laufbahn entschieden haben, und zumindest auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig sind und in deutscher Sprache wissenschaftlich publizieren.
Die Mitgliedschaft kann formlos - etwa im Rahmen der Anmeldung zur Jahrestagung oder sonst gegenüber dem Vorstand - beantragt werden. Bei Ernennung zum ordentlichen oder außerordentlichen Professor wandelt sich die Vollmitgliedschaft zum Ende des betreffenden Jahres in eine Fördermitgliedschaft um. Das Fördermitglied hat sämtliche Pflichten eines Vollmitglieds sowie das Recht zur Teilnahme an Festvorträgen und dem gesamten Rahmenprogramm.
